Fischaufzuchtgesellschaft Südsachsen m.b.H
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Fischaufzuchtgesellschaft Südsachsen m.b.H.

1. Allgemeines
  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für unsere Kunden, mit denen sie sich bei der Auftragserteilung einverstanden erklären. Sie gelten für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr auch insoweit, als auf sie bei einem Einzel - oder Teilauftrag im Rahmen der Geschäftsbeziehungen auf sie nicht besonders Bezug genommen wird.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, soweit sie von der FAZ ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  3. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.
2. Preise
  1. Alle in Angeboten und Preislisten (außer Ladenverkauf) genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mwst. Preisänderung sind je nach Marktlage möglich.
  2. Alle Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart ist, ab BT der FAZ in Lichtenberg. Frachtkosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
3. Lieferung
  1. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt ab BT FAZ in Lichtenberg auf Rechnung und Gefahr des Auftragsgebers.
  2. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
  3. Die Geltendmachung eines Verspätungsschadens ist ausgeschlossen, soweit die Verzögerung der Leistung auf vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten der FAZ beruht.
4. Zahlungsbedingungen
  1. Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart, für Zahlungen sofort. Bei Überschreiten dieses Zahlungsziels werden Zinsen in Höhe von 5% fällig.
  2. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen kann nur erfolgen, wenn dieses unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Gewährleistung
  1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel unverzüglich zu untersuchen und gegebenenfalls bemängeln, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
  2. Beanstandungen sämtlicher Lieferungen und Leistungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 24 Stunden schriftlich erfolgen.
6. Schadenersatz
  1. FAZ haftet dem Auftraggeber nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
  2. Der Schadenersatz erfolgt begrenzt auf den Rechnungswert der beteiligten Warenmenge.
7. Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bleiben die Waren unser Eigentum.
  2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist ein Verkauf, eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder jede andere Besitzübertragung nur mit vorheriger Zustimmung der FAZ zulässig. Bei Zugriffen Dritter hat der Auftraggeber sofort schriftlich Meldung zu machen und den Dritten auf bestehenden Eigentumsvorbehalt durch die FAZ hinzuweisen. Der Auftraggeber trägt alle Kosten und Schäden , die zur Aufhebung des Zugriffes und zur Wiederbeschaffung ihrer Waren entstehen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist für sämtliche Ansprüche, Lieferungen und Leistungen unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  2. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Chemnitz vereinbart.
Download der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingung